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   BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60, 2 BvL 10/60   

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https://dejure.org/1962,235
BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60, 2 BvL 10/60 (https://dejure.org/1962,235)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1962 - 2 BvL 9/60, 2 BvL 10/60 (https://dejure.org/1962,235)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1962 - 2 BvL 9/60, 2 BvL 10/60 (https://dejure.org/1962,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswirdigkeit des Erstatungsausschlusses in Verfahren nach dem KgfEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 42
  • NJW 1962, 1147
  • DVBl 1962, 447
  • DÖV 1962, 422
  • DÖV 1962, 423
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Mitteilung gemäß § 80 Abs. 4 BVerfGG auf das Urteil vom 14. Januar 1959 (BVerwGE 8, 98 (102 ff.)) verwiesen.

    d) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Januar 1959 (BVerwGE 8, 98) die Meinung vertreten, die Regelung des § 27 Abs. 4 KgfEG sei nicht willkürlich, weil der Gesetzgeber offensichtlich davon ausgegangen sei, daß sich der Antragsteller im Kriegsgefangenenentschädigungsverfahren hinreichend selbst vertreten könne.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60
    Auf die Gültigkeit von § 27 Abs. 4 KgfEG kommt es also nur insoweit an, als er sich auf die Kosten einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bezieht (vgl. BVerfGE 8, 274 (291); 10, 118 (120)).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60
    Auf die Gültigkeit von § 27 Abs. 4 KgfEG kommt es also nur insoweit an, als er sich auf die Kosten einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bezieht (vgl. BVerfGE 8, 274 (291); 10, 118 (120)).
  • BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65

    Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen

    Das BVerfG habe in zwei Entscheidungen (BVerfGE 14, 42; 16, 231) § 27 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, der die Kostenerstattungspflicht im Vorvorfahren ausgeschlossen habe, als gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßend und damit als verfassungswidrig erklärt.

    Es hat in zwei Entscheidungen (BVerfGE 14, 42; 16, 231) ihre Nichtigkeit insoweit festgestellt, als es sich um den Ausschluß der Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschließlich der Kosten des Vorverfahrens (als Vorbereitungskosten für das Gerichtsverfahren - § 162 Abs. 1 VwGO -) handelte.

    Das BVerfG hat in seinen Ausführungen in BVerfGE 14, 42, 52, daß auch nach anderen Verfahrensordnungen, die sich auf die Tätigkeit der leistenden Verwaltung bezögen, die unterliegende öffentliche Hand dein obsiegenden Bürger die Gebühren und Auslagen seines Rechtsanwalts zu erstatten habe, für das Verfahren vor den Sozialgerichten dies aus § 193 Abs. 3 SGG entnommen, ohne allerdings die entgegenstehende durch die Rechtsprechung des BSG (BSG 3, 92, 94) gestützte allgemeine Meinung zu beachten, daß die grundlegende Norm des SGG über die Kostenerstattung § 193 Abs. 1 SGG ist.

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84

    Getränkesteuer

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ähnlichen Fällen schon mehrfach eine zu weit gehende Vorlagefrage eingeschränkt (vgl. BVerfGE 13, 31 [39]; 14, 42 [50]; 14, 76 [87]).
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 76/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Klägerin macht geltend, dass LSG sei von einem Rechtssatz im Beschluss des BVerfG vom 4.4.1962 ( 2 BvL 9/60, 2 BvL 10/60 - BVerfGE 14, 42 ) abgewichen.

    Zudem lässt die Klägerin außer Acht, dass sich der von ihr genannte Beschluss des BVerfG explizit nur mit einer Sonderregelung zum Ausschluss der Kostenerstattung im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst (vgl BVerfG Beschluss vom 4.4.1962 - 2 BvL 9/60, 2 BvL 10/60 - BVerfGE 14, 42, 50, 54 = juris RdNr 24, 33) und zur Kostenerstattung für ein Verwaltungsverfahren keine Aussage trifft.

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 76.63

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

    Welch wesentliche Bedeutung diesem Prinzip zukommt, wird auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deutlich, die sich mit § 27 Abs. 4 KgfEG befaßt (BVerfGE 14, 42).
  • BSG, 16.06.2023 - B 5 R 21/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 7.3.2023, mithin noch innerhalb der erst am 23.3.2023 abgelaufenen Beschwerdebegründungsfrist (vgl § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG ) , darüber hinaus geltend macht, das LSG sei von einem Rechtssatz im Beschluss des BVerfG vom 4.4.1962 ( 2 BvL 9/60, 2 BvL 10/60 - BVerfGE 14, 42 ) abgewichen, behauptet er lediglich pauschal Rechtssätze, die in der angefochtenen Entscheidung des LSG und dem Beschluss des BVerfG enthalten sein sollen.

    Dieser lässt zudem außer Acht, dass sich der von ihm genannte Beschluss des BVerfG explizit nur mit einer Sonderregelung zum Ausschluss der Kostenerstattung im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst (vgl BVerfG Beschluss vom 4.4.1962 - BVerfGE 14, 42, 50, 54 = juris RdNr 24, 33) und zur Kostenerstattung für ein Verwaltungsverfahren keine Aussage trifft.

  • BSG, 13.06.2023 - B 5 R 32/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit der Kläger darüber hinaus geltend macht, das LSG sei von einem Rechtssatz im Beschluss des BVerfG vom 4.4.1962 ( 2 BvL 9/60 - BVerfGE 14, 42 ) abgewichen, behauptet er lediglich pauschal Rechtssätze, die in der angefochtenen Entscheidung des LSG und dem Beschluss des BVerfG enthalten sein sollen.

    Dieser lässt zudem außer Acht, dass sich der von ihm genannte Beschluss des BVerfG explizit nur mit einer Sonderregelung zum Ausschluss der Kostenerstattung im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst (vgl BVerfG Beschluss vom 4.4.1962 - BVerfGE 14, 42, 50, 54 = juris RdNr 24, 33) und zur Kostenerstattung für ein Verwaltungsverfahren keine Aussage trifft.

  • BVerfG, 27.06.1963 - 2 BvR 687/62

    Verfassungswidrigkeit des § 27 Abs. 4 KgfEG bezüglich der Auslagenerstattung im

    Das Verwaltungsgericht legte seiner Entscheidung den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April1962- 2 BvL 9, 10/60 (BGBl. I S. 407, BVerfGE 14, 42 ) zugrunde.

    a) Für die Entscheidung der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 1962 - 2 BvL 9/60 - BVerfGE 14, 42 - zugrunde liegenden Ausgangsverfahren kam es auf die Gültigkeit des § 27 Abs. 4 KgfEG nur insoweit an, als sich diese Bestimmung auf die Kosten einer Vertretung des Antragstellers durch einen Rechtsanwalt im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bezieht.

  • BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63

    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

    In aller Regel sind jedoch - jedenfalls im Beamtenrecht - finanzielle Erwägungen und das fiskalische Bemühen, Ausgaben zu sparen, für sich genommen nicht als sachgerechte Gründe anzusehen, die eine differenzierende Behandlung verschiedener Personengruppen rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 6, 55 [80]; 13, 248 [260]; 14, 42 [54]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68

    Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im

    Fiskalische Erwägungen, die darauf abzielen, dem Staat Ausgaben zu ersparen, sind aber hier nicht als sachliche Gründe für eine differenzierende Behandlung anzusehen (vgl. BVerfGE 14, 42 (54)).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - L 2 R 905/23

    Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens im

    Das BVerfG habe in den Beschlüssen vom 04.04.1962 - 2 BvL 9/60 -, - 2 BvL 10/60 - und vom 8.2.2023 - 1 BvR 311/22 - klargestellt und entschieden, dass es bei einem rechtswidrigen Verhalten des Staates und einer zulässigen und begründeten Klage mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Willkürverbot - und Art. 20 Abs. 3 GG - Grundsatz des fairen Verfahrens - nicht vereinbar ist, wenn der Staat eine Kostenerstattung verneine.
  • BSG, 06.06.2023 - B 5 R 214/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77

    Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden -

  • BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
  • BVerwG, 17.11.1964 - III B 90.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen und an

  • BFH, 18.11.1969 - VII B 63/68

    Außergerichtliche Kosten - Gerichtliches Verfahren - Gerichtskostenansatz -

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 149.63

    Anspruch auf Ersatz von in einem Widerspruchsverfahren und Aussetzungsverfahren

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